Verordnung gilt auch ohne Veröffentlichung im Gesetzblatt

Aber gilt die neue Verordnung überhaupt? Im Gesetz- und Verordnungsblatt war sie bis heute früh nicht veröffentlicht. Nächtliche Nachfrage bei Christian Gaebler, dem Chef der Senatskanzlei – seine Antwort: Es reicht „in dringenden Fällen“ die Verkündung Online auf der Senatswebsite – wenn es in der Verordnung selbst nicht anders geregelt ist (nochmal nachgeschaut: ist es nicht).