Abgeordnete sollten eigene Wirtschaftsbeziehungen offenlegen – Bundestag verzichtet vorerst
Innerhalb drei Monate sollten Bundestagsabgeordnete erklären, an welchen Unternehmen sie beteiligt sind. Das ist nicht passiert. Die Verwaltung bleibt dazu vage. Von Lorenz Maroldt
Heute in der Checkpoint-Mappe „Wiedervorlage“: Bis spätestens drei Monate nach der Konstituierung des Bundestags müssen die Abgeordneten ihre Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften offenlegen (§ 45 Absatz 5 AbgG) – und diese Frist ist jetzt abgelaufen. Na, da schauen wir doch mal nach … und finden … nichts. Einfach gar nichts. Wie kann das sein? Sind die plötzlich alle verarmt?