Abgeordnete sollten eigene Wirtschaftsbeziehungen offenlegen – Bundestag verzichtet vorerst
Innerhalb drei Monate sollten Bundestagsabgeordnete erklären, an welchen Unternehmen sie beteiligt sind. Das ist nicht passiert. Die Verwaltung bleibt dazu vage. Von Lorenz Maroldt
Heute in der Checkpoint-Mappe „Wiedervorlage“: Bis spätestens drei Monate nach der Konstituierung des Bundestags müssen die Abgeordneten ihre Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften offenlegen (§ 45 Absatz 5 AbgG) – und diese Frist ist jetzt abgelaufen. Na, da schauen wir doch mal nach … und finden … nichts. Einfach gar nichts. Wie kann das sein? Sind die plötzlich alle verarmt? Wird die große Wirtschaftskrise, die unsere Kollegen Timo Brücken, Alfons Freese und Thorsten Mumme gerade erst für die Zeit nach der Pandemie prognostizierten (hier ihr Bericht), im Parlament etwa schon mal getestet?
Na, da fragen wir doch gleich mal nach – hier die Antwort der Bundestagsverwaltung:
„Der Veröffentlichung von Angaben von Mitgliedern des Bundestages gemäß den Verhaltensregeln gehen Bearbeitungsschritte der Bundestagsverwaltung voraus. Auch weil derzeit die Ausführungsbestimmungen zu den im AbgG z.T. neu gefassten Verhaltensregeln noch nicht vorliegen, ist ein Zeitpunkt der Veröffentlichung von Angaben derzeit noch nicht absehbar.“
Tja, so sieht’s aus: Irgendwo gehen Schritte voraus, hinein in den Nebel von Ausführungsbestimmungen, und die Angaben verlaufen sich undurchsichtig verhaltend irgendwo im Unabsehbaren. Oder, mit anderen Worten: Der Bundestag schreibt sich seine eigenen Gesetze, aber ernst nimmt er sie nicht.