Landgericht zu Renate Künast: „Drecksau“ geht in Ordnung
Die… die, die … ähm … die Juristinnen und Juristen der 27. Kammer des Landgerichts haben noch mal über ihre Entscheidung vom September zum Gepöbel gegen Renate Künast geschlafen – und sechs von 22 Facebook-Kommentaren nun doch für strafbar befunden. „Stück Scheiße“ ist nun verboten, aber „alte perverse Drecksau“ und „der wurde in den Kopf geschissen“ bleiben als Meinungsäußerungen zulässig. Danke, hohes Gericht, für dieses grandiose Signal in Zeiten, in denen Staatsverächter Todeslisten führen und demokratisch gewählte Volksvertreter zurücktreten, weil sie nicht die nächsten sein wollen, bei denen den auf die rhetorische Vorbereitung via Social Media die reale Attacke folgt.