So chaotisch regelt Hamburg die Maskenpflicht im öffentlichen Raum

Auf einigen Hamburger Plätzen gibt es inzwischen eine Maskenpflicht. Die entsprechende Verordnung verleitet allerdings zum Rätselraten. Von Lorenz Maroldt

So chaotisch regelt Hamburg die Maskenpflicht im öffentlichen Raum
Foto: Axel Heimken/dpa

In Berlin zeigt der Senat Maskenverweigerern inzwischen per Anzeige den ausgestreckten Mittelfinger. Hamburg versucht das Problem eher klassisch zu lösen, mit einer Maskenpflicht auf einigen öffentlichen Plätzen. Die entsprechende Verordnung verleitet allerdings zum Rätselraten. Deshalb hier eine kleine Aufgabe für die Hamburg-Flüchtlinge unter den Neuberlinern (alle anderen dürfen natürlich auch mitmachen).

Also dann – bitte lernen Sie Punkt 11 der neuen hansestädtischen Verordnung zur Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen auswendig (wird künftig immer dann abgefragt, wenn Sie mal wieder über Berlin meckern).

Ein Mund-Nase-Schutz muss demnach u.a. getragen werden „auf dem Alma-Wartenberg-Platz einschließlich der Bahrenfelder Straße im räumlichen Bereich zwischen und einschließlich den Hausnummern 135 beziehungsweise 146 und den Hausnummern 183 beziehungsweise 188, der Kleinen Rainstraße im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 3 beziehungsweise 6, der Nöltingstraße im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 5 beziehungsweise 12, der Friedensallee im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 7 beziehungsweise 14 sowie der Bergiusstraße im räumlichen Bereich bis zu der Hausnummer 7, freitags und sonnabends von 19 Uhr bis 3 Uhr am Folgetag…“ Es kommentiert Udo Lindenberg: „Aber sonst ist heute wieder alles klar auf der Andrea Doria.“

Das ist dann auch gleich unser Beitrag zum heutigen „Tag des Gedächtnistrainings“ – ersatzweise können Sie auch die Wurzel aus der Quersumme aller Hausnummern ziehen und uns den Lösungsweg an checkpoint@tagesspiegel.de schicken, Stichwort: „Mathe mit dem Checkpoint“.