Juristin hält Pop-up-Radwege für rechtmäßig – auch ohne Corona-Pandemie
In 14 Tagen will der Verkehrssicherheitsrat über das Schicksal der gelben Pop-up-Spuren entscheiden. Jetzt hat eine Berliner Juristin Argumente für ihre Verstetigung geliefert. Von Stefan Jacobs
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat will sich auf einer Fachkonferenz in 14 Tagen mit den Pop-Up-Spuren befassen. Als Expertin avisiert ist auch die auf öffentliches Recht spezialisierte HU-Juristin Charlotte Heppner, die bereits im Mai nach eingehendem Studium der Rechtslage befand, man brauche „weder Corona noch das Mobilitätsgesetz für die Einrichtung der temporären Radwege“. Allein schon die im dichten Stadtverkehr kaum einhaltbaren Überholabstände (1,5 Meter sind laut StVO das Minimum) schüfen eine Gefahrenlage, die sich durch separate Streifen lindern ließe. Klingt also nach guten Einspruchschancen für die Verkehrsverwaltung, die nun nachsitzen muss. Der Verein „Changing Cities“ will heute per Radeldemo die Rettung der Pop-Up-Wege unterstützen: vom Lützow- zum Hermannplatz („mit Farbeinlage“, was immer das sein mag).