Gericht verhandelt über Kopftuch-Klage
Es gab noch kein Urteil, als das Arbeitsgericht gestern die Klage der Lehrerin Pinar T. verhandelte, die wegen ihres Kopftuchs von einer Spandauer Grundschule an ein Oberstufenzentrum versetzt wurde. Aber tendenziell zeichnet sich eine weitere Niederlage für Berlin mit seinem Neutralitätsgesetz ab. Für das gibt es zwar gute Argumente – aber auf der anderen Seite steht die Religionsfreiheit, und das Land hat bei der Anwendung womöglich gestümpert, wie die von der Verwaltung beauftragte Anwältin Seyran Ates eingestand. Die erschien übrigens in Begleitung von vier Personenschützern im Gerichtssaal. Die braucht sie, seit sie ihre Auffassung von Religion publik macht.