Verwaltungsgericht: AfD hat wohl kein Anrecht auf Stadtratsposten
Viele Stimmen, nur ein Stadtrat: Trotz entsprechender Wahlergebnisse hat die Berliner AfD wohl kein Anrecht darauf, auf Bezirksebene Stadträte zu stellen. Das Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht steht zwar noch aus. Allerdings lehnen die Richter vorab schon mal einen Antrag der AfD-Fraktion Marzahn-Hellersdorf ab, ihren Kandidaten Michael Adam per einstweiliger Anordnung ins Amt einzusetzen. Die Begründung der Richter:innen bekam Kollege Daniel Böldt exklusiv vorab: Das Vorschlagsrecht der Fraktion stehe nun mal „unter dem Vorbehalt der Wahl“ durch die jeweilige Bezirksverordnetenversammlung (BVV).
Die Landespartei hatte im Namen ihrer betroffenen BVV-Fraktionen in Spandau, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf Klage eingereicht – deren Ausgang steht nach dieser Vorentscheidung unter einem sehr schlechten Stern, quasi einem roten Pfeil nach unten. Ein einsames Bezirksamtsmitglied stellen die Rechten in der Hauptstadt derzeit: Bernd Geschanowski, Stadtrat für Ordnungsangelegenheiten in Treptow-Köpenick.