Bußgeld für Obdachlosenunterkunft

Um die Tieckstraße in Mitte sind Wohnungen besonders knapp und teuer. Deshalb hat die Diakonie zur Eröffnung ihrer Notunterkunft für obdachlose Frauen und Kinder vom Bezirksamt gleich 4000 Euro pro Monat für die „Zweckentfremdung“ von Wohnräumen aufgebrummt bekommen. Das Bezirksamt verweist aufs Gesetz: Das soll verhindern, dass Träger mit der Unterbringung Obdachloser einen Reibach machen. Die Diakonie verweist auf ihre Gemeinnützigkeit und darauf, dass die Bewohnerinnen sonst auf der Straße leben müssten. Da es sich weder die Stadträtin noch der Sozialstaatssekretär (beide Linke) politisch leisten können, der Einrichtung das Genick zu brechen, stehen die Chancen für einen Kompromiss ganz gut.