Schwierige Nachverfolgung
Dass jeder einzelne Kontakt zum Problem werden kann (und jegliche Kontaktnachverfolgung völlig unmöglich geworden ist), zeigt der erste nachgewiesene Fall der britischen Virusmutante B.1.1.7. Auf Nachfrage, warum das Testergebnis des aus Großbritannien eingereisten Weihnachtsbesuchs in Zehlendorf erst nach zwei Wochen vorlag, antwortete das Robert-Koch-Institut:
„Die Primärdiagnostik dieser Probe für SARS-CoV-2 erfolgte in einem Labor in Norddeutschland. Nach Bekanntwerden des positiven Befundes fragte das zuständige Gesundheitsamt das RKI (23.12.2020), ob wir die Probe sequenzieren können. Die Probe wurde vom Labor an uns verschickt, vermutlich bedingt durch die Feiertage gab es dabei Verzögerungen, so dass die Probe am 30.12.2020 im RKI eintraf. Am gleichen Tag folgte die initiale Bearbeitung.
Am 2.1.2021 erfolgte eine Screening-PCR. Am 4.1. wurde die Probe zum ersten Mal sequenziert, die Sequenzierung wurde wegen der geringen Viruslast wiederholt, am Abend des 06.01.2021 war die Auswertung abgeschlossen und es lag die Bestätigung vor, dass es sich bei der Probe um B.1.1.7 handelt. Am 7.1.2021 wurde der Einsender informiert, der dann das zuständige Gesundheitsamt informiert hat. Wir möchten ergänzend anmerken, dass die Quarantäne-Regeln sowie die Maßnahmen nach positivem PCR-Befund (Isolierung) grundsätzlich, d.h. unabhängig vom Sequenzier-Ergebnis gelten.“ Ob weitere Menschen infiziert wurden, ist bis heute ungeklärt.