Keine freie Fahrt für Therapiehunde in der U-Bahn

Mit dem Zweithund in die U-Bahn? Das wird teuer, denn der fährt nicht auf der Monatskarte mit (das darf nur Rex I.) – nicht mal dann, wenn es ein Therapiehund ist. Bei einem Behindertenbegleithund sieht die Sache schon wieder anders aus, aber wie soll ein „Fahrausweisprüfer“ (die BVG sucht gerade welche, Kennzahl 3280-EX, Anforderung: „Gutes Deeskalationsvermögen“) den einen vom anderen unterscheiden? Dazu eine Stellungnahme der BVG: „Da es leider noch keine einheitliche und eindeutige Kennzeichnung für die Behindertenbegleithunde gibt, kann es in der Praxis bei der Unterscheidung von Therapie- und Behindertenbegleithunden zu Problemen bei der Auslegung der Beförderungsbedingungen kommen.“ Tja, und nun? Kleiner Checkpoint-Tipp: Der eine macht „Wuff“ und der andere macht „Wau“. Bei der DB fahren übrigens beide umsonst mit.