Bundeswahlleiter warnte vorab vor Betrug
Dabei hatte vorab sogar der Bundeswahlleiter auf möglichen Betrug in Berlin hingewiesen – dennoch konnten unter 18-Jährige und EU-Bürger, die nur die BVV mitwählen dürfen, wegen mehrerer Pannen auch über den Bundestag und das Abgeordnetenaus mitentscheiden. Ihre Stimmen sind nachträglich nicht mehr zu destillieren. Politisch mag man die dreifache Wahlberechtigung für wünschenswert halten; aber ohne Rechtsgrundlage gibt es keine Gleichheit der Wahl.