Anfechtung der Wahlen in Berlin – Entscheidungen stehen noch aus
Berlins Verfassungsgerichtshof befragt nun die Landeswahlleitung erneut. Auch im Bundestag soll es erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl geben. Von Lorenz Maroldt
So, und jetzt haben Sie gleich noch mal die Wahl: Wollen Sie lieber zuerst die Meldung über die Anfechtung der Abgeordnetenhauswahl lesen – oder die über die Anfechtung der Bundestagswahl in Berlin? Ach, wir machen es einfach mal so wie hier üblich und entscheiden nach Gefühl, wie die Abstimmung ausgehen könnte …
Wahlanfechtung I: Der Berliner Verfassungsgerichtshof ist mit den offiziellen Erklärungen zu den Einsprüchen gegen die Abgeordnetenhauswahl offenbar nicht zufrieden – nach Auswertung aller Stellungnahmen ordnete das Gericht jedenfalls „Maßnahmen zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts“ an: Die Landeswahlleitung bekam neue Fragen gestellt und wurde aufgefordert, Niederschriften aller 2257 Wahllokale herauszugeben – dies hatten die Verantwortlichen bisher verweigert. Offene Punkte sieht das Gericht bei den Themen 1) Vorbereitung der Wahl, 2) falsche und fehlende Stimmzettel, 3) Dauer zeitweiser Schließung von Wahllokalen, 4) Offenhaltung von Wahllokalen nach 18.00 Uhr, 5) Anzahl kopierter Stimmzettel. Der Landeswahlleitung wurde für weitere Stellungnahmen sowie die Herausgabe der angeforderten Unterlagen eine Frist bis zum 23. Mai gesetzt.
Wahlanfechtung II: Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags ist ebenfalls noch nicht fertig mit dem Berliner Chaos vom 26. September 2021: Am 20. Mai ist hier eine Anhörung geplant – auch in diesem Gremium gibt es nach Checkpoint-Informationen noch erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl.
Tendenz aus I und II: Das Stempelkissen für den Aufdruck „Amtliches Endergebnis“ könnte noch mal gebraucht werden – der Deckel ist da jedenfalls nicht drauf.