Eigentümer drohen mit Kündigungen wegen Mietendeckel

Was mit dem Mietendeckel auf die Gerichte zukommt, zeigt ein Blick in „Das Grundeigentum“ (2019, S. 1158: „Wegfall der Geschäftsgrundlage“) – Rechtsanwalt Tobias Scheidacker schreibt zur Lage der Vermieter: „Bei einer gravierenden Schlechterstellung durch gesetzliche Änderungen während eines laufenden Vertrags entsteht für diese ein Recht zur fristlosen Kündigung. Unbeabsichtigte Nebenwirkung des Mietendeckels ist deshalb, dass mit seinem Inkrafttreten sämtliche Mietverträge in Berlin, die am 18.6.2019 bereits bestanden und unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, fristlos kündbar sind.“ Na mal sehen, ob die Eigentümer weiter am Feindbild Vermieter zeichnen wollen.