Wie eine Mailänder Ärztin ein Berliner Kind von der Maskenpflicht befreien sollte

Erstmals hat ein Berliner Gericht einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht an Schulen abgewiesen. Exklusiv. Von Julius Betschka

Wie eine Mailänder Ärztin ein Berliner Kind von der Maskenpflicht befreien sollte
Foto: imago images/Michael Weber

Berlins Gerichte bleiben stabil: Ein erstes Eilverfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen die Maskenpflicht ihres Kindes in der Schule ging schlecht für die Eltern aus. Das Urteil liegt uns exklusiv vor. Die Richter entschieden, dass das Attest einer Mailänder Ärztin „für Ganzheitliche Medizin und Homöopathie“ sowie „Expertin für Biologische Medizin“ ohne jede Angabe von medizinischen Gründen nicht ausreiche, um von der Maskenpflicht befreit zu werden. Die Familie hatte zu argumentieren versucht, dass die Weitergabe von Diagnosen der „Ärztin“ gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht verstoße. Wie meine Kollegin Susanne Vieth-Entus schreibt, professionalisiert sich auf Online-Plattformen wie „Eltern stehen auf“ (hinsetzen, bitte!) der Widerstand gegen Maskenpflicht und Abstandsregeln in Schulen. Eine Schulleiterin aus Steglitz-Zehlendorf erhielt in den Herbstferien einen Drohbrief: Darin steht, „dass Ihr sadistisches Verhalten, das so scheinbesorgt daherkommt, bis ins Detail dokumentiert wird“. Es werde „eine Zeit danach geben und dann gnade Ihnen Gott“. Kurz zuvor hatte sie auch Plakate von „Eltern stehen auf“ an ihrer Schule entdeckt. Laut Berliner Bildungsverwaltung seien das Einzelfälle. Sie zeigen aber, welches Gedankengut hinter der angeblichen Suche nach „Frieden“, „Freiheit“ oder „Licht“ steckt: Mit Gott hat es jedenfalls nichts zu tun.