Ausgangssperre: Noch keine Rechtsgrundlage für Bußgelder

Verstöße gegen die Ausgangssperre zählt die Berliner Polizei übrigens in den ersten Tagen nicht – zwar ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft, doch die Bestimmungen für Verstöße und Bußgeldverfahren hat der Senat noch nicht geregelt. Und damit fehlt für Bußgeldverfahren eine Rechtsgrundlage (bitte Ausschneiden und bei Bedarf vorlegen).