Zwei Gerichte, zwei gegensätzliche Urteile? Berliner Senat fordert Prüfung der Wahlwiederholung durch Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe sollte die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts überprüfen – sonst könnte der Rechtsstaat „unumkehrbare Schäden“ davontragen, warnt der Senat. Von Julius Betschka

Zwei Gerichte, zwei gegensätzliche Urteile? Berliner Senat fordert Prüfung der Wahlwiederholung durch Bundesverfassungsgericht
Briefwahlunterlagen für die Wahlen im vergangenen September. Foto: Imago/Klaus Martin Höfer

Wahlwiederholung I. Die Senatsinnenverwaltung möchte das Landesverfassungsgericht von einer Überprüfung einer möglichen Entscheidung zur Wahlwiederholung durch das Bundesverfassungsgericht überzeugen. Das geht aus einer 52-seitigen Stellungnahme der Innenverwaltung an das Gericht hervor, die dem Checkpoint vorliegt. Grund sind „diametral abweichende Annahmen“ zu bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und anderer Landesverfassungsgerichte. Die Verwaltung weist auch darauf hin, dass die Karlsruher Richter das Berliner Wahlgeschehen durch die Überprüfung der Bundestagswahl wohl ohnehin auf den Tisch bekommen. In der Stellungnahme heißt es: „Eine divergierende verfassungsrechtliche Bewertung desselben Wahlgeschehens hätte – nicht nur in Berlin – unumkehrbare Schäden für die Demokratie und den Rechtsstaat zur Folge.“

Die Verwaltung warnt eindringlich davor, dass die Wahl im Februar 2023 möglicherweise auf Wunsch des Landesverfassungsgerichts wiederholt wird und wenig später das Bundesverfassungsgericht eine gegensätzliche Entscheidung bei der Prüfung der Bundestagswahl trifft. Die schon durchgeführte Wiederholungswahl wäre später womöglich verfassungswidrig. Das Gericht könnte jedoch seine eigene Entscheidung selbstständig beim Bundesverfassungsgericht vorlegen. In der ersten Anhörung hatten die Richter aber deutlich gemacht, dies nicht für nötig zu halten. Die Innenverwaltung wirbt nun erneut dafür: So „könnte ein Verfassungskonflikt leicht vermieden werden“, heißt es in der Stellungnahme. Der Senat hatte zwar schon angekündigt, nicht gegen ein Urteil am 16. November vorgehen zu wollen. Aber nach Einschätzung von Juristen könnte jeder einzelne Abgeordnete des Parlaments das tun – falls das Gericht seine Entscheidung nicht selbst in Karlsruhe vorlegt. Ob die Wiederholungswahl dann wirklich im Februar stattfinden kann? Drei Juristen, fünf Meinungen.