LKA-Einsatz nach Strafantrag von Müller rechtswidrig

Grund für die Durchsuchung: Ein gefälschtes Foto von Michael Müller bei Facebook. Drückte die Justiz aufs Ermittlungstempo? Von Lorenz Maroldt.

LKA-Einsatz nach Strafantrag von Müller rechtswidrig
Foto: Jörg Carstensen/dpa

Oder hatte Müller vielleicht auch einfach keine Zeit? Immer wieder wird der Regierende Bürgermeister ja gezwungen, sich mit noch wichtigeren Dingen als Pandemien zu beschäftigen – z.B. der Verteidigung seiner Ehre. Da (besonders da!) kennt er nämlich keinen Spaß. Über einen solchen Fall und die Folgen berichten Alexander Dinger und Uwe Müller in der „Welt“ so:

Am 20. Februar vergangenen Jahres wird Karina F. unsanft aus dem Schlaf gerissen. Um kurz nach sechs hämmert es mit voller Wucht an ihrer Tür, die Klingel schrillt unablässig, und im Treppenaufgang des Zehlendorfer Miethauses ist das Getrampel von schweren Stiefeln zu hören. F. eilt im Pyjama zum Eingang, eine ihr unbekannte Frau stellt sofort den Fuß in die Tür und hält ihr eine Dienstmarke des Landeskriminalamtes entgegen – und einen Durchsuchungsbeschluss. (…) Die Beamten beschlagnahmten zwei Handys und zwei Tablets, F. gab freiwillig ihre Passwörter preis.“

Die Vorgeschichte: Am 14. April 2019 postete F. bei Facebook ein gefälschtes Foto, das sie bei Twitter entdeckt hatte – es zeigt Müller mit einem Schild, auf dem „Alle nach #Berlin“ steht und den Eindruck erwecken könnte, der Regierende Bürgermeister heiße hier alle Bootsflüchtlinge willkommen.

Was dann geschah, dürfte als einsamer Rekord in Sachen Justiztempo in die Berlingeschichte eingehen – Müller müsste man heißen. Der Regiermeister schrieb dem Leitenden Oberstaatsanwalt Jörg Raupach einen Brief („Persönlich!“ steht fett und mit Ausrufezeichen darüber) und stellte „mit freundlichen Grüßen“ einen „Strafantrag des Dienstvorgesetzten“. Bereits nach sensationellen drei Arbeitstagen waren auf dem Müller-Schreiben die Vergehen vermerkt (u.a. üble Nachrede und Verleumdung), und kaum war die Woche rum, teilte die Staatsanwaltschaft dem Landeskriminalamt mit: „Die Ermittlungen sind aufzunehmen.“ Es folgte nach einem Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten die Durchsuchung bei Frau F.

Doch das war rechtswidrig, entschied eine Strafkammer des Landgerichts: Es handle sich „im Kern um den harmlos formulierten Vorwurf, der Regierende Bürgermeister interessiere sich nicht für die Hauptstadt, weshalb die Verfasserin oder der Verfasser die SPD nicht mehr wählen werde“. Das überschreite jedoch nicht „die Herabwürdigung des Gegenübers“  es handele sich dabei schlicht „um eine Meinungsäußerung“. Tatütata.

Am Ende ihrer Recherche bat die „Welt“ den Regierenden Bürgermeister um eine Stellungnahme – hier das Ergebnis: „Rathauschef Müller reagierte nicht auf die Bitte dieser Redaktion, den Vorgang zu kommentieren.“ (Die ganze Geschichte mit allen Unterlagen finden Sie hier).