Verbot gefährlicher Gegenstände: Jurist kritisiert Allgemeinverfügung an Berliner Bahnhöfen
Am Wochenende kontrolliert die Bundespolizei an den Bahnhöfen der Hauptstadt mal wieder. Das Verbot für Schusswaffen oder auch Katapulte soll durchgesetzt werden. Ein Jurist zeigt Unverständnis. Von Daniel Böldt
Wir lassen das Blaulicht kurz noch an: Am Wochenende ist das Mitführen von „gefährlichen Gegenständen“ wie „Feuerwaffen“, „Bogen, Armbrüste und Pfeile“ sowie „Schleudern und Katapulte“ mal wieder explizit verboten. Die Bundespolizei hat eine entsprechende Allgemeinverfügung für die Bahnhöfe Alexanderplatz, Gesundbrunnen und Ostkreuz angeordnet.
Legendäre Szene des gleichen Schauspiels aus dem vergangenen Jahr: „Irgendwann präsentieren die Polizisten auch eine Bastelschere, größer als sechs Zentimeter, die bei einer jungen Frau gefunden wurde.