Ist das Urteil gegen den Todesfahrer von Spandau zu mild?
Ein halbes Jahr auf Bewährung und 500 Euro Geldauflage als Urteil für einen Lasterfahrer, der beim Rechtsabbiegen ein Kind totfährt (CP von gestern) – ist das nicht zu mild? Checkpointer Stefan Jacobs hat darüber mit dem Unfallforscher Siegfried Brockmann vom UdV gesprochen. Er sagt:
– Die Justiz kann der Erwartungshaltung kaum gerecht werden.
– Im Gesamtgefüge der Rechtsprechung ist das Urteil angemessen.
– Eine präventive Wirkung ist von keinem Urteil zu erwarten.
– Die meisten Autofahrer fahren schlechter, als sie glauben.
– In manchen Urteilen schien die Autofahrerperspektive durch.
– Die Polizei kann das Legalitätsprinzip nicht mehr durchsetzen.