Schulstreik gegen Wehrpflicht: Was dürfen Schüler?
Angespannte Atmosphären verspricht auch der morgige Freitag an Berlins Schulen: Der angekündigte Schulstreik gegen eine Wiedereinführung der Wehrpflicht könnte für leere Sitze sorgen – und Zank über den Umgang mit möglichen Abwesenheiten. Was die Bildungsverwaltung betrifft, ist die Sache klar: Schülerinnen und Schüler, die aus Protest dem Unterricht fernbleiben, fehlen unentschuldigt. Nicht geschriebene Leistungserhebungen müssten folglich mit einer Sechs bewertet werden, und auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift bei Demoteilnahme nicht.
Ist es klug, sein Kind krankzumelden? Wie stehen die Chancen auf eine Beurlaubung aus wichtigem Grund? Susanne Vieth-Entus hat den Berliner Schulrechtsanwalt Olaf Werner gefragt – und erklärt, wie manche Schulen eventuell doch ein Auge zudrücken.