Kammergericht lehnt Papierakten vom Landgericht ab
Kleine Zugabe aus der Digitalhauptstadt des Universums? Ok, gerne: Das Kammergericht hat gerade entschieden, schwarz-weiß ausgedruckte Landgerichtsakten nicht mehr zu bearbeiten, wenn die elektronisch eingereichten Schriftsätze möglicherweise Farbbestandteile enthalten. Die „Zurückweisung“ soll dem Landgericht Gelegenheit geben, „vor Weiterbearbeitung der Sache ordnungsgemäße Papierakten zu produzieren.“ Es kommentiert Nina Hagen: „Du hast den Farbfilm vergessen, mein lieber Dirk.“ (AZ: 5 W 1031/20)