Gestaffelter Mutterschutz ab 1. Juni

Endlich bekommen auch Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Erholungszeit. Vom 1. Juni an gibt es

+ ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf zwei Wochen Mutterschutz

+ ab der 17. Schwangerschaftswoche: Anspruch auf sechs Wochen Mutterschutz

+ ab der 20. Schwangerschaftswoche Anspruch auf acht Wochen Mutterschutz.

Zu verdanken ist das maßgeblich Natascha Sagorski.