Gestaffelter Mutterschutz ab 1. Juni
Endlich bekommen auch Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Erholungszeit. Vom 1. Juni an gibt es
+ ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf zwei Wochen Mutterschutz
+ ab der 17. Schwangerschaftswoche: Anspruch auf sechs Wochen Mutterschutz
+ ab der 20. Schwangerschaftswoche Anspruch auf acht Wochen Mutterschutz.
Zu verdanken ist das maßgeblich Natascha Sagorski.