Knabe darf nicht zur Stasi-Gedenkstätte zurück

Sonntagmittag frohlockte Hubertus Knabe nach einer von ihm erwirkten Eilverfügung des Landgerichts noch via Twitter, „dass ich mich ab Montag wieder meiner Lebensaufgabe widmen kann: der Aufarbeitung des in der DDR begangenen Unrechts“ und dass er mit dem Stiftungsrat der Stasi-Gedenkstätte „vertrauensvoll zusammenarbeiten“ wolle. Doch der will nicht: Nur Stunden später legte das Gremium Widerspruch gegen die Eilverfügung ein und entschied in einer Sondersitzung einstimmig, Knabe als Vorstand und Direktor der Gedenkstättenstiftung abzuberufen – und zwar sofort, unwiderruflich. Das Vertrauensverhältnis zwischen Rat und Knabe sei zerstört.