16 Jahre Zuständigkeitsgerangel bei Kreisverkehrsplanung

Neues aus der Serie „Die organsierte Unzuständigkeit“, heute: der Verkehrsknoten Potsdamer Chaussee / Ritterfelddamm direkt an der Landesgrenze zu Brandenburg. Wer dort morgens durch muss, hat genug Zeit, den kompletten Checkpoint zu lesen. Vor 16 Jahren beschloss der Bezirk Spandau wegen ständiger Staus einen Umbau zum Kreisverkehr. Die „Morgenpost“ hat mal nachgefragt, was daraus wurde…

1) Dem ursprünglichen Beschluss folgten einige weitere, zuletzt zu einer Änderung der Ampelschaltung – passiert ist nichts.
2) Weil der „Villenpark Potsdam“ die Situation noch verschärfte, gab es Gespräche mit der Brandenburgischen Landeshauptstadt, die den Kreisverkehr erstellen lassen sollte.
3) Der Eigentümer der Waldsiedlung (damals: die Berliner Landesgesellschaft „Gewobag“) sollte eine verkehrstechnische Untersuchung erstellen lassen. Das hatte sich mit dem Verkauf an die „Eucon“ erledigt.
4) Die Potsdamer Chaussee ist eine Bundesstraße unter der Obhut der Senatsverkehrsverwaltung.
5) Ein Sprecher der Stadt Potsdam sagt: „Wir sind nicht zuständig! Die finale Lösung hängt von den Berliner Behörden ab.“
6) Die Senatsverkehrsverwaltung sagt: „Wir sind nicht zuständig! Der Bezirk Spandau ist zuständig fürs Bauen.“
7) Spandaus Stadtrat Frank Bewig sagt: „Wir sind nicht zuständig! Die Fläche für den Kreisverkehr liegt zu 80 % auf Brandenburger Land und zu 20 % in Landeszuständigkeit des Senats.“

Wir bilanzieren: Alle sind sich einig – und zwar darin, unzuständig zu sein. Hier braucht man keinen Kreisverkehr, um durchzudrehen.