Ex-Abgeordneter will Einsicht in Berliner Wahlunterlagen gerichtlich erzwingen
Themenwechsel: Berliner Wahlchaos. Nimmt Marcel Luthe einmal eine Spur auf gibt er selten Ruhe. Der Ex-Abgeordnete will jetzt gerichtlich Einsicht in die Wahlniederschriften der Bezirkswahlämter und Unterlagen des Landeswahlausschusses erzwingen. Schon Ende Oktober hatte Luthe Einspruch gegen die Wahl am 26. September eingelegt. Bis heute hat er keine Akteneinsicht erhalten. Stattdessen antworteten die Bezirke mit „übereinstimmenden Textbausteinen“, dass Luthe seinen Wunsch auf Akteneinsicht konkretisieren soll. Der Politiker will sich jedoch einen Gesamtüberblick verschaffen und nicht herausfinden, was ohnehin alle schon wissen. Luthe beruft sich dabei auf sein Recht auf Akteneinsicht als Abgeordneter (das war er zum Zeitpunkt der Antragsstellung), sein Anwalt verweist auf ein erfolgreiches Verfahren in Bremen: Dort erzwang ein Gericht die Herausgabe von Wahlunterlagen. Abgesehen von der Rechtslage wäre nach den chaotischen Wahlen womöglich ohnehin maximale Transparenz angesagt. Egal, wer danach fragt. Luthe hat noch bis 29. November Zeit, organisatorische Mängel bei der Wahl darzulegen. Ohne Akten kaum machbar. Ein gesteigertes Aufklärungsinteresse kann man den Berliner Behörden jedenfalls nicht unterstellen.