Stadt? Fraktion? Partei? Egal!
Gerade im Wahljahr sollte klar sein, wenn sich jemand für eine Partei einsetzt – insbesondere bei staatlichen Stellen. Drei aktuelle Grenzfälle im Checkpoint. Von Lorenz Maroldt.
Apropos Recht und Gesetz: Fraktion dürfen als Empfängerinnen staatlicher Mittel bekanntlich keine Parteienwerbung betreiben – was etliche Abgeordnete (ebenfalls Empfänger staatlicher Mittel) aber offenbar für ungerecht halten (siehe auch CP seit 2014 ff).
Aktuelles Beispiel 1: In der „Berliner Woche“ vom 17.3. wird auf Seite 1 „Parteienwerbung in dieser Ausgabe“ angekündigt. Im Inneren wirbt dann doppelseitig die SPD-Fraktion (mit Bezug auf die Arbeit der Abgeordneten).
Aktuelles Beispiel 2:Stefan Liebich von der Linksfraktion wirbt auf einer Website: „Wir als Linke sind die einzige Partei, die keine Unternehmensspenden annimmt.“ Als Absender ist im Impressum sein staatlich mitfinanziertes Parlamentsbüro ausgewiesen. Von meinem Kollegen Alexander Fröhlich per Twitter darauf angesprochen, ändert Liebich das Impressum und nörgelt über „Rechthaberei“.
Aktuelles Beispiel 3: Die SPD-regierte Stadt Potsdam berichtet mit großem Aufwand (drei Fotografen) auf den stadteigenen, staatlich finanzierten Social-Media-Kanälen über eine Rundreise des SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz durch seinen Wahlkreis. Der Stadtsprecher des SPD-Bürgermeisters verteidigt den Einsatz mit dem Hinweis, der Finanzminister habe sich „über aktuelle Projekte und Entwicklungen in der Landeshauptstadt informiert.“ Ein Mitarbeiter der Grünen-Vorsitzenden Annalena Baerbock, die im selben Wahlkreis wie Scholz kandidiert, fragt pikiert: „Bekommen jetzt alle anderen Direktkandidierenden auch einen Werbe-Tweet von der Stadt Potsdam?“