Stadt? Fraktion? Partei? Egal!

Gerade im Wahljahr sollte klar sein, wenn sich jemand für eine Partei einsetzt – insbesondere bei staatlichen Stellen. Drei aktuelle Grenzfälle im Checkpoint. Von Lorenz Maroldt.

Stadt? Fraktion? Partei? Egal!
Foto: Kitty Kleist-Heinrich/Tsp

Apropos Recht und Gesetz: Fraktion dürfen als Empfängerinnen staatlicher Mittel bekanntlich keine Parteienwerbung betreiben – was etliche Abgeordnete (ebenfalls Empfänger staatlicher Mittel) aber offenbar für ungerecht halten (siehe auch CP seit 2014 ff).

Aktuelles Beispiel 1: In der „Berliner Woche“ vom 17.3. wird auf Seite 1 „Parteienwerbung in dieser Ausgabe“ angekündigt.