Berliner Senat plant ein Karenzzeitengesetz
Wer in Berlin Senator war, kann anschließend machen, was er will. Denn im Unterschied zu den meisten Bundesländern gibt es in der Hauptstadt bisher keine Job-Regelungen für ehemalige Regierungsmitglieder. Doch nun soll das Senatorengesetz um eine Karenzzeitregelung ergänzt werden, damit künftig gar nicht erst der Verdacht aufkommt, dass die Amtsführung in der Regierung schon von der Aussicht auf den späteren Job beeinflusst gewesen sein könnte. Geplant ist, dass Ex-Senatsmitglieder einen Wechsel in die Privatwirtschaft in den ersten zwei Jahren nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung anzeigen müssen – und unter Umständen verboten bekommen, wie CP-Kollege Daniel Böldt erfahren hat. In Brandenburg haben sie gerade einen solchen Fall.