Von Weiß zu Grau: Wer in Berlin über Fassadenfarben entscheidet

Paragraf 9 der Bauverordnung sagt, dass bauliche Anlagen so gestaltet sein müssen, „dass sie nicht verunstaltet wirken.“ Was das bedeutet und welche Vorgaben noch wichtig sind. Von Jessica Gummersbach.

Von Weiß zu Grau: Wer in Berlin über Fassadenfarben entscheidet
Foto: dpa / Monika Skolimowska

Ganz andere Probleme gibt’s in der Schöneberger Welserstraße: Eine einst weiße Fassade eines Altbaus ist nun dunkelgrau gestrichen. „Vorher hell und licht – jetzt trist und deprimierend“, schreibt Checkpoint-Leser Beat Christian Nägeli. Und an Bezirk und Denkmalschutz gerichtet: „Wollten Sie uns in Depressionen stürzen?“ Wir haben recherchiert, wer für den Graufilter verantwortlich ist. Das Ergebnis ist nicht unbedingt stimmungsaufhellend.

Die Bauverwaltung verweist auf Paragraf 9 der Bauordnung: „Bauliche Anlagen müssen nach Form […], Werkstoff und Farbe so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltet wirken.“ Als verunstaltet gilt ein Bau, wenn er bei einem „durchschnittlichen, objektiven Betrachterstörend oder abstoßend wirkt. Da Geschmäcker verschieden sind, treffen die Bauaufsichten die Bewertung. Hinzu kommen je nach Fall Denkmalschutzvorgaben.

Zurück zur Welserstraße: Trotz der Altbaufassaden liege die nicht im Bereich einer baulichen Erhaltungsverordnung, schreibt eine Sprecherin auf Checkpoint-Anfrage. „Daher ist es dem Eigentümer freigestellt, wie die Fassade gestaltet wird.“ Und der mag offenbar Splitthäufchen-Grau.