Droht eine Klagewelle? Kritik am neuen Gaststättengesetz

Der Senat will Außengastronomie länger erlauben. Doch Mittes Ordnungsstadtrat Christopher Schriner (Grüne) sieht rechtliche Grauzonen und erwartet mehr Klagen und Verfahren. Von Christian Latz, Margarethe Gallersdörfer und Björn Seeling.

Droht eine Klagewelle? Kritik am neuen Gaststättengesetz
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Modern, verlässlich, hauptstadttauglich – so hat Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) den Entwurf des Senats fürs neue Gaststättengesetz gelobt. Wenn sie da mal nicht die Rechnung ohne den Wirt gemacht hat. Mittes Ordnungsstadtrat Christopher Schriner (Grüne) jedenfalls gießt gleich Wasser in den Wein. Für ihn wirkt das Vorhaben unausgegoren wie Kneipengespräche morgens um 5 Uhr. Damit draußen bis Mitternacht getrunken werden kann, habe der Senat rechtlich allerhand ignoriert – etwa das Bundesgesetz, das Nachtruhe ab 22 Uhr vorschreibe. 

Geht es nach dem Senat, soll Außengastronomie, „die nicht als störend auffällt“, auch länger als 22 Uhr öffnen, in „Ausgehvierteln“ teilweise sogar bis 24 Uhr. Für Schriner sind beide Definitionen rechtlich unscharf wie der Blick nach dem fünften Bier. Letztlich würden wohl Gerichte entscheiden müssen. Seine Prognose: Es wird mehr Klagen, Verfahren und Kosten für Gastronomen geben als bisher. Dazu trage auch bei, dass Wirte laut Entwurf nur noch anzeigen, dass sie ein Lokal eröffnen und nicht wie früher eine Erlaubnis beantragen. Das klinge nur im ersten Moment gut. „Bislang klären wir Probleme vor dem Start, künftig dann wohl unter laufendem Betrieb“, sagt Schriner. „Bauen Sie mal eine Akustikdecke nach der Eröffnung ein.“