Senatsverwaltung für Justiz bemerkt DSGVO

Sensation: Schon fünf Tage nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (vor zwei Jahren beschlossen) ist nach tausenden PR-Buden auch der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz aufgefallen, dass sie sich daran halten muss (womöglich auch deswegen, weil heute das Abgeordnetenhaus mit gleicher Verspätung das anzupassende Berliner Datenschutzgesetz verabschiedet): „Liebe Leserin, lieber Leser“ heißt es in einer Mail vom 30.5., „Sie sind im Verteiler unseres Newsletters, weil Sie sich vor geraumer Zeit dafür entschieden haben, den Newsletter des Berliner Justizvollzugs und der Sozialen Dienste der Justiz regelmäßig per E-Mail zu erhalten.