Senatsverwaltung für Justiz bemerkt DSGVO

Sensation: Schon fünf Tage nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (vor zwei Jahren beschlossen) ist nach tausenden PR-Buden auch der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz aufgefallen, dass sie sich daran halten muss (womöglich auch deswegen, weil heute das Abgeordnetenhaus mit gleicher Verspätung das anzupassende Berliner Datenschutzgesetz verabschiedet): „Liebe Leserin, lieber Leser“ heißt es in einer Mail vom 30.5., „Sie sind im Verteiler unseres Newsletters, weil Sie sich vor geraumer Zeit dafür entschieden haben, den Newsletter des Berliner Justizvollzugs und der Sozialen Dienste der Justiz regelmäßig per E-Mail zu erhalten. Diesen Service können wir Ihnen nach Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 in Zukunft nur dann weiter anbieten, wenn Sie sich noch einmal ausdrücklich anmelden und so Ihr Abonnement bestätigen. Darum bitten wir Sie!“ Es folgt der Link zur Bestätigungsseite, Klick – und: „Das Angebot ist vorübergehend nicht erreichbar. Bitte versuchen sie es in wenigen Minuten erneut.“ Etwas später: „Das Angebot ist vorübergehend…“. Noch später: „Das Angebot…“  (Nachtrag: inzwischen geht’s).

Die Bildungsreferentin der FDP-Fraktion nahm die DSGVO zum Anlass, sich gleich mal von Informationen aus der Pressestelle der Bildungsverwaltung abzumelden – sie schreibt unter dem Betreff „AW: Pressegespräch: Sommer. Ferien. Berlin!“ an die Kommunikationsabteilung von Senatorin Scheeres: „Guten Tag zusammen, bitte nehmen Sie diese Adresse aus dem Verteiler, vielen Dank für Ihren Service bislang, mit freundlichem Gruß“, zack und weg. Das Interesse am Thema Bildung scheint bei der FDP nicht mehr so ausgeprägt zu sein (btw: Was macht eigentlich Mieke Senftleben?).