Gutachten zur Vergesellschaftung – die unendliche Geschichte

Bereits im September 2021 votierten mehr als eine Million Berliner mit 59,1 Prozent für die Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen.  Doch wie geht es weiter? Von Margarethe Gallersdörfer. 

Gutachten zur Vergesellschaftung – die unendliche Geschichte
Foto: dpa / Fernando Gutierrez-Juarez

Wissen Sie noch? Am 26. September 2021 votierten mehr als eine Million Berliner bei einer Volksabstimmung mit 59,1 Prozent für die Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen. CDU und SPD verständigten sich 2023 in ihrem Koalitionsvertrag darauf, den rechtlichen Rahmen für eine mögliche Vergesellschaftung zu erarbeiten – obwohl die bereits vom rot-grün-roten Vorgängersenat eingesetzte Expertenkommission die Enteignung großer Immobilienbesitzer für möglich hält.

Seitdem passiert ist allerdings: nichts mehr. Ein im November 2023 angekündigtes Rechtsgutachten für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz tritt auf der Stelle. Dabei hatte Finanzsenator Stefan Evers (CDU) noch im September angekündigt, das Gutachten „in nächster Zeit” zu beauftragen.
 
Eine enorm dehnbare Formulierung, wie es scheint! Auf Checkpoint-Anfrage stellt sich heraus, dass, und fallen Sie jetzt bitte nicht vom Stuhl, drei Monate später dieses Gutachten noch immer nicht beauftragt wurde. Zeit für eine kleine

CHRONIK DER SCHWARZ-ROTEN VERSCHLEPPUNG 
+ November 2023: „Gründlichkeit geht auch in diesem Fall vor Schnelligkeit. Fest steht, dass auch nach dem Vorliegen der Arbeitsergebnisse einer eingerichteten Senatskommission wesentliche verfassungsrechtliche Fragen zur Vergesellschaftung umstritten sind.“ (Sprecherin der Finanzverwaltung gegenüber dem Tagesspiegel)

+ August 2024: „Für die Beauftragung eines Gutachtens steht noch die Rückmeldung von fachlich zuständigen Senatsverwaltungen zu inhaltlichen Abstimmungen aus.“ (Sprecherin der Finanzverwaltung)

+ August 2024: „Nach meinem Verständnis gibt es dazu eine ressortübergreifende Abstimmung. Und diese läuft.“ (Christian Gräff, Sprecher für Bauen und Wohnen der CDU-Fraktion) 

+ September 2024: Finanzsenator Evers sagte, dass auch er „ein Interesse an der Klärung der verfassungsrechtlichen Fragen habe, die mit diesem Auftrag verbunden sind.“ Es bestehe weiter „erhebliche Unsicherheit“ zum Enteignungs-Tatbestand.

+ Dezember 2024: „Mittlerweile liegen die inhaltlichen Rückmeldungen der fachlich zuständigen Senatsverwaltungen vor. In Abstimmung befindet sich noch die Aufteilung der Kosten des geplanten Gutachtens zwischen den Senatsverwaltungen. Sobald auch hierzu eine Klärung vorliegt, kann das Gutachten beauftragt werden.“ (Sprecherin der Finanzverwaltung)

Fassen wir zusammen – wie formulierte es der Regierende Bürgermeister Kai Wegner im April? „Mit mir als Regierendem Bürgermeister wird es Enteignungen von Wohnungsunternehmen in dieser Stadt nicht geben. Punkt.“ Gesagt, (nichts) getan. Wen interessiert schon, was das Volk abstimmt?