Warum Geisel die Demo der Corona-Leugner absagte

mit einem einzigen Satz brachte Innensenator Andreas Geisel gestern das ganze Land auf erhöhte Betriebstemperatur – er lautet: „Ich bin nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird.“ Als Begründung für das Verbot mehrerer angekündigter Demonstrationen ist dieser Satz komplett unbrauchbar; aber politisch katapultiert sich der solideste SPD-Senator damit an die Spitze einer verunsicherten Republik. Der Mann weiß, was er sagt – und auch, was er tut. Denn die Verbotsverfügung selbst wirkt absolut raffiniert: Da ist nichts von dem plakativen Bekenntnis zu lesen, mit dem Geisel den Eindruck erweckte, die Untersagung sei politisch motiviert und damit willkürlich. Denn das, so viel ist klar, wäre verfassungswidrig.

Schauen wir doch mal rein – die Begründung stützt sich auf folgende Punkte:

+ Aufgrund der Erfahrung mit der vorherigen Versammlung und im Zusammenhang mit Aufrufen, die Masken- und Abstandspflicht zu ignorieren, erwartet die Polizei massive Verstöße gegen die Covid-19-Verordnung.

+ Die von den Anmeldern berechneten 8 qm Fläche pro Teilnehmer hält die Polizei für unrealistisch – sie erwartet mehr als die angekündigten 22.500 Menschen. Dabei steht den Veranstaltern jetzt der eigene Größenwahn im Weg: Voriges Mal waren bei der Anmeldung 10.000 Teilnehmer genannt worden, am Ende sprachen die Organisatoren von 1,3 Millionen Demonstranten. Die Polizei hat unterdessen für die Verbotsverfügung ihre eigene Schätzung der damaligen Teilnehmerzahl nach oben korrigiert: von 20.000 auf 30.000.  

+ Die Demonstranten wollen als „Quer-Camper“ bleiben – doch weder auf der Straße des 17. Juni, noch im Tiergarten darf „campiert“ werden.

+ Weil mehrere Versammlungen angekündigt wurden, befürchtet die Polizei beim Verbot von nur einer Kundgebung eine Art „Überlaufen“ - die Covid-19-Verordnung wäre erst recht nicht mehr einzuhalten. Deshalb wurden alle „themengleichen“ Veranstaltungen untersagt.

Das Fazit der Polizei: Unter diesen Umständen ist ein ordnungsgemäßer Ablauf „nicht durchführbar“, ein Verbot der Veranstaltung „alternativlos.“ Ohne Corona hätten die Versammlungen im Umkehrschluss also stattfinden können. Aber ohne Corona hätte es für sie wiederum keinen Anlass gegeben. Doch selbst wenn das Verbot die gerichtliche Prüfung überstehtüberstanden ist die Sache damit noch nicht. Es kursieren trotzige Aufrufe zum „Sturm auf Berlin“, vereinzelt wird sogar ein „Recht auf Waffengewalt“ proklamiert. Das Verbot selbst provoziert weitere Gründe für seine Richtigkeit.