Restaurants unterliegen vor Gericht: Küchenschmutz ist kein Geschäftsgeheimnis
Auf Wiedervorlage für nach der Pandemie („nur noch ein paar Wochen durchhalten“): In Berlin können Restaurant-Kunden jetzt die Herausgabe amtlicher Lebensmittelkontrollberichte verlangen. Hinter den verschlossenen Küchentüren wartet ja leider nicht immer nur totes Fleisch. Restaurantbetreiber können sich nun nicht mehr unter Berufung auf vermeintliche Geschäftsgeheimnisse gegen die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse wehren. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt entschieden. Künftig können Sie sich also informieren, schon bevor ihnen eine Pasta la Cucaracha serviert wird. Die Organisationen Foodwatch und „Frag den Staat“ haben dafür die Internetplattform „Topf Secret“ erstellt. Mit wenigen Klicks kann dort man Kontrollergebnisse abfragen. Schmecken lassen!