Justizministerin Barley will Klagerecht für Mietervereine gegen überhöhte Mieten
Den großen Wurf in der Mietenpolitik sucht SPD-Spitzenkandidatin für die EU-Wahl Katarina Barley, im Nebenjob Noch-Justizministerin. Sie will Vermietern verbieten, für überteuerte Wohnungen zu werben (Q: „Berliner Zeitung“). Tun sie es doch, dürften auch Mietervereine in Zukunft dagegen klagen und nicht wie bisher nur die Mieter selbst. Dafür soll der sogenannte Wucherparagraf ins Zivilrecht überführt werden. Und was bedeutet überteuert? Mieten, die das ortsübliche Entgelt (Miete und Nebenleistungen) um mehr als 20 Prozent überschreiten. Auch die Mietpreisbremse, die in Berlin im Mai 2020 auslaufen würde, will Barley verschärfen und bis 2025 verlängern. Künftig sollen zu viel kassierte Beträge vom Mietbeginn an zurückerstattet werden. Und in die Berechnung des Mietspiegels sollen alle neu abgeschlossenen Mieten der vergangenen sechs und nicht nur vier Jahre fließen. Solange der Mietspiegel allerdings juristisch angreifbar ist, hilft das wenig. Die Deutsche Wohnen hat nach ihrer Schlappe im Kampf gegen die Gültigkeit des Berliner Mietspiegels eine Rüge beim Landgericht eingereicht. Es kommentiert ihr Chef Michael Zahn im taz-Interview vom 4. April: „Das wird immer falsch interpretiert: Wir klagen nicht gegen den Mietspiegel, wir wollen einen rechtssicheren Mietspiegel.“