Schlechte Bilanz für Video-Anhänger

Die seit Ende 2017 getesteten Video-Anhänger fanden bei der Polizei übrigens keine Anhänger. Im Probelauf fielen beide Modelle durch (Q: B.Z.). 62 Einsatztage erbrachten nur 2 Stunden und 22 Minuten Aufzeichnung, was allerdings auch daran liegt, dass laut Gesetz nur bei zu erwartenden Straftaten gefilmt werden darf. Kriminelle mussten also ein paar Schritte weitergehen, um unbehelligt zu bleiben. Einem der Videobollerwagen traut die Polizei als Gnadenbrot immerhin Verkehrsüberwachung zu, dem anderen nur die „Sicherung von Polizeiliegenschaften“. Da sind weder bewegte noch bewegende Bilder zu erwarten.