U- und S-Bahnhöfe nicht rechtzeitig barrierefrei

Damit verfehlen Deutsche Bahn und BVG klar die gesetzlichen Vorgaben. Wieso verspäten sich die Baumaßnahmen derart? Von Lorenz Maroldt.

U- und S-Bahnhöfe nicht rechtzeitig barrierefrei
Foto: Doris Spiekermann-Klaas/Tsp

Und hier die aktuelle Verspätung für die gesetzlich geforderte Barrierefreiheit aller U-Bahnhöfe: 2 Jahre (vollständige Fertigstellung frühestens 2024). Nach Auskunft von Staatssekretär Ingmar Streese (Anfrage: MdA Christian Zander, CDU) werden 32 Stationen nicht wie vorgeschrieben bis zum 1.1.2022 umgerüstet sein (die komplette Liste finden Sie hier).

Die BVG teilt dazu Folgendes mit: „Der barrierefreie Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs hat sowohl für die BVG als auch für das Land Berlin eine sehr hohe Priorität.“ Immerhin – bei nur „hoher Priorität“ wären es vermutlich 5 Jahre Verspätung und bei „Priorität“ bestimmt 10 Jahre.

Ok, aber woran liegt es, dass es trotz „sehr hoher Priorität“ nicht richtig voran geht? Hier die offizielle Verspätungsgrund-Liste („komplexe Vorgänge“, unvollständig):

+ „Abstimmungen mit allen Genehmigungsbehörden auf Landes- und Bezirksebenen.“
+ „Bei Standorten mit Eingriffen in das öffentliche Straßenland, bei hohem Leitungsbestand sowie in Denkmal relevanten Bereichen können sich Genehmigungs- und Abstimmungszeiten über mehrere Jahre ergeben.“
+ „Brandschutzauflagen
+ „Bei Baumaßnahmen im Altbaubestand sind erhebliche statische Zusatzmaßnahmen sowie parallele Bauwerkssanierungen mit hohem Zeitbedarf erforderlich.“
+ „Verlegung von Leitungen
+ „Abhängigkeit von verfügbaren Kapazitäten der Baufirmen.“

Na gut, damit konnte natürlich niemand rechnen.

Übrigens: Auch etliche S-Bahnhöfe sind noch nicht umgerüstet – nach Auskunft der DB fehlt für mindestens fünf von ihnen „ein konkreter zeitlicher Horizont“. Die Erklärung hier: „Das Thema Barrierefreiheit ist via seiner Definition äußerst komplex und muss differenziert betrachtet werden.“

Es kommentiert Dominik Peter, Vorsitzender des Berliner Behindertenverbands: „An Absurdität nicht mehr zu übertreffen.“ Der Verband erwägt eine Klage.