U- und S-Bahnhöfe nicht rechtzeitig barrierefrei
Damit verfehlen Deutsche Bahn und BVG klar die gesetzlichen Vorgaben. Wieso verspäten sich die Baumaßnahmen derart? Von Lorenz Maroldt.
Und hier die aktuelle Verspätung für die gesetzlich geforderte Barrierefreiheit aller U-Bahnhöfe: 2 Jahre (vollständige Fertigstellung frühestens 2024). Nach Auskunft von Staatssekretär Ingmar Streese (Anfrage: MdA Christian Zander, CDU) werden 32 Stationen nicht wie vorgeschrieben bis zum 1.1.2022 umgerüstet sein (die komplette Liste finden Sie hier).
Die BVG teilt dazu Folgendes mit: „Der barrierefreie Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs hat sowohl für die BVG als auch für das Land Berlin eine sehr hohe Priorität.“ Immerhin – bei nur „hoher Priorität“ wären es vermutlich 5 Jahre Verspätung und bei „Priorität“ bestimmt 10 Jahre.
Ok, aber woran liegt es, dass es trotz „sehr hoher Priorität“ nicht richtig voran geht? Hier die offizielle Verspätungsgrund-Liste („komplexe Vorgänge“, unvollständig):
+ „Abstimmungen mit allen Genehmigungsbehörden auf Landes- und Bezirksebenen.“
+ „Bei Standorten mit Eingriffen in das öffentliche Straßenland, bei hohem Leitungsbestand sowie in Denkmal relevanten Bereichen können sich Genehmigungs- und Abstimmungszeiten über mehrere Jahre ergeben.“
+ „Brandschutzauflagen“
+ „Bei Baumaßnahmen im Altbaubestand sind erhebliche statische Zusatzmaßnahmen sowie parallele Bauwerkssanierungen mit hohem Zeitbedarf erforderlich.“
+ „Verlegung von Leitungen“
+ „Abhängigkeit von verfügbaren Kapazitäten der Baufirmen.“
Na gut, damit konnte natürlich niemand rechnen.
Übrigens: Auch etliche S-Bahnhöfe sind noch nicht umgerüstet – nach Auskunft der DB fehlt für mindestens fünf von ihnen „ein konkreter zeitlicher Horizont“. Die Erklärung hier: „Das Thema Barrierefreiheit ist via seiner Definition äußerst komplex und muss differenziert betrachtet werden.“
Es kommentiert Dominik Peter, Vorsitzender des Berliner Behindertenverbands: „An Absurdität nicht mehr zu übertreffen.“ Der Verband erwägt eine Klage.