Streitthema Videoaufklärung

Na also - Gegendarstellung-Professor Dr. Christian Schertz (Sie erinnern sich: der Rathaus-Pauschalist) hat mal wieder einen Job von der Senatskanzlei bekommen: Er darf „den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Herrn Michael Müller, in seinen persönlichkeitsrechtlichen Angelegenheiten“ vertreten, wie er dem Ex-Justizsenator Thomas Heilmann schreibt. Es geht um das „Bürgerbündnis für mehr Videoaufklärung und mehr Datenschutz“, das Heilmann u.a. mit Ex-SPD-Bürgermeister Heinz Buschkowsky initiierte und das auf seiner Website 18 Zitate von Prominenten veröffentlicht hat - u.a. von Müller und Innensenator Andreas Geisel, den Schertz ebenfalls „in seinen persönlichkeitsrechtlichen Angelegenheiten“ vertritt. Müller und Geisel sind bekanntlich…
 
… für die Videoaufklärung: „Möglicherweise lassen sich so nachfolgende Straftaten verhindern“, sagt der Regierende Bürgermeister, und Geisel sekundiert: „Die spektakulären Fahndungserfolge durch Videoaufnahmen sind augenscheinlich.“ Auf der Website befinden sie sich in guter, sozialdemokratischer Gesellschaft - Fraktionschef Raed Saleh sagt: „Niemand versteht, warum Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Plätzen nicht erlaubt sein soll“, Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel nennt Zweifel daran „postfaktisch“, und der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka „kann dem Berliner Senat nur empfehlen, die Videoüberwachung auf alle öffentlichen Plätze auszuweiten“. Auch ein paar kritische Stimmen werden zitiert, etwa die des Grünen Benedikt Lux („Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Ertrag“) und des Linken Hakan Taş („Die Kameras kommen nicht vom Mast herunter und helfen Menschen“)…
 
… was natürlich das Allerbeste wäre. Aber da es soweit noch nicht ist, lassen die Videofreunde Müller (z.Zt. in Ulan Bator) und Geisel ihren Schertz eine Unterlassungserklärung fordern: „Unser Mandant hat der Verwendung seines Bildnisses und seines Zitats im Zusammenhang mit Ihrer Initiative nicht zugestimmt. Durch die konkrete Gestaltung Ihrer Website entsteht jedoch der Eindruck, als habe unser Mandant seine Zustimmung erteilt und würde sich für die von Ihnen betriebene Bürgerinitiative engagieren.Das ist falsch.“ Die Frist zur Abgabe der Erklärung ist am Freitag um 18 Uhr ohne Reaktion Heilmanns verstrichen - Schertz hatte für diesen Fall gerichtliche Schritte angedroht. Wir lernen: Eine unerwünschte Aufnahme ist prima, so lange sie einen nicht selbst betrifft. Seine unfreiwillige PR für die umstrittene Website hat der umtriebige Anwalt der Initiative bisher übrigens noch nicht in Rechnung gestellt.