Wohlklingende Straßenmusik oder störende Geräusche?

Was unterscheidet eigentlich wohlklingende Straßenmusik von störenden Geräuschen? Rein rechtlich: nichts – vor dem Immissionsschutzgesetz sind alle gleich unerwünscht. Dennoch gehen die Bezirke recht unterschiedlich mit den „Musikantinnen und Musikanten“ um, wie eine Übersicht der Umweltverwaltung auf Anfrage des CDU-Abgeordneten Danny Freimark zeigt. So erlaubt Tempelhof-Schöneberg sogar Lautsprecher – aber nur dann, wenn die Musik „nicht laut“ ist (also so eine Art Kiffen ohne Inhalieren).