Rechtsgebiet Stadttaube

Für unseren fortwährenden Wettbewerb, Berlin möglichst pointiert in einem Satz zu beschreiben, wollen wir zum Abschluss heute die Senatsumweltverwaltung auszeichnen. Der Gewinner-Satz: „Eine abstrakte Bewertung der Rechtslage im Hinblick auf eine ‚rechtssichere Einordnung von Stadttauben‘ ist nicht möglich, ohne dass konkretisiert wird, in welchem Rechtsgebiet und zu welcher konkreten Rechtsfrage eine Einordnung stattfinden soll.“ (Q: Schriftliche Anfrage)