S-Bahn faltet Räder zusammen

Das wussten Sie noch nicht? Falträder dürfen in Berlins S-Bahnen als Gepäck kostenlos mitfahren. Vorausgesetzt natürlich, sie sind zusammengefaltet. Ist das nicht der Fall, wird bei einer Fahrscheinkontrolle der Inhaber zusammengefaltet und mit 60 Euro Strafe belegt. Passiert ist das Checkpoint-Leser Dirk Böhler, der vor kurzem in einer fast leeren S21 nach Strausberg saß. Sein nicht-zusammengefaltetes Faltrad kam beim Kontrolleur gar nicht gut an: „Mein Angebot, das Rad nun eben einzufalten und die Sache gut sein zu lassen, lehnte er ab.“ Alter Falter.