Lehrerin muss spirituelle Lebensberatung einstellen

Für das Leben lernen wir – aber vorerst nichts mehr bei jener verbeamteten Gymnasiallehrerin, die auf verschiedenen Internetplattformen, die u.a. „seriöse und professionelle Zukunftsdeutung“ anbieten wollen, spirituelle Lebensberatung gegeben haben soll. Die Schulverwaltung untersagte ihr den nicht genehmigten Nebenjob und leitete ein Disziplinarverfahren ein. Außerdem untersagte sie der Frau ihre schriftstellerische Tätigkeit, bei der es sich nach deren Darstellung allerdings bloß um allgemeine Kommunikation „teilweise außerhalb des logischen Systems“ handelte (nicht zu verwechseln mit der Senatsschulverwaltung).