Weihnachtsmann immun gegen Corona – entscheidet Brandenburgs Justiz

Eine „Strafanzeige gegen den Weihnachtsmann, wohnhaft u.a. in Himmelpfort“, beschäftigte tagelang die Brandenburger Justiz. Der Vorwurf: Verstoß gegen die Corona-Verordnung. Der Generalstaatswalt ließ die Sache, wie er dem Anzeigenden mitteilte, „wegen der Brisanz und Bedeutung“ vordringlich bearbeiten, sah sich nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage jedoch außer Stande, strafprozessuale Maßnahmen einzuleiten.

Denn „auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse“ (es folgt ein Bezug auf die WHO) ist der Weihnachtsmann immun, „von einer Fremd- oder Eigengefährdung“ könne folglich keine Rede sein.

Von weiteren Anzeigen „gegen sonstige Wichtel- oder Heinzelmännchen“ rät der Generalstaatsanwalt am Ende seines Bescheids ab – der Antragsteller Karl-Friedrich Lentze, ein Berliner „Aktionskünstler“, hatte 2006 bereits wegen Gefährdung der Volksgesundheit durch Überversorgung mit Schokolade erfolglos den Osterhasen angezeigt.