Als Berlin einmal den Fußverkehr regeln wollte

Berlin war schon immer ein wenig anarchisch veranlagt, Versuche der Obrigkeit, dagegen vorzugehen, scheiterten bereits im Ansatz. So ist der Gehweg heute z.B. ein nahezu rechtsfreier Raum ohne Regeln – doch das war nicht immer so. Im Jahr 1929 wurde die lokale Verkehrsordnung durch den Paragraf 47 ergänzt: „Sie haben die rechte Seite der Gehbahn innenzuhalten und einander nach rechts auszuweichen.“ Aber nach rechts auszuweichen kam in Berlin noch nie so richtig gut an.