Wochenrätsel

Gewonnen! Die Ausnahme bestätigt bekanntlich die Regel. Zum Beispiel: Ausnahmsweise dürfen Kinder zu Silvester länger aufbleiben, weil sie ja in der Regel früher zu Bett gehen. Oder: Ausnahmsweise wird die Zweitwohnung von der Steuer befreit, weil Zweitwohnungen in der Regel ja nicht befreit werden. Deshalb sind in Berlin von 93.000 gemeldeten Zweitwohnungen aufgrund von Ausnahmeregeln…

a) …unter 3.000 von der Steuer befreit.
b) …rund 46.000 von der Steuer befreit. 
c) …fast 74.000 von der Steuer befreit.

Tipp: Wer den Checkpoint letzte Woche aufmerksam las, ist im Vorteil!