Gericht: Kinder müssen sich in der Schule testen lassen

Die Maskenpflicht an den Schulen wird bis Anfang Oktober verlängert (die im Abgeordnetenhaus auch). Und es bleibt dabei, dass Eltern ihre Kinder in der Schule testen lassen müssen – zuhause gilt nicht. Das Oberverwaltungsgericht lehnte die Klage einer Mutter dagegen ab (OVG 1 S 113/21).