Schulen

Eigentlich schien alles klar: Seit dem 1. Februar haben Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden, Anspruch auf eine monatliche Zahlung von 300 Euro. Nun scheint sich die Sache zu verzögern. Darauf deutet ein Schreiben hin, das die Bildungsverwaltung am Dienstag an alle öffentlichen Schulen schickte. „Uns ist bewusst, dass viele Kolleginnen und Kollegen nun auch auf die Auszahlung des sogenannten Nachteilsausgleichs warten“, heißt es in dem Papier, das dem Checkpoint vorliegt.

Aus GEW-Sicht soll die Nachbesserung beim Nachteilausgleich „unbedingt Teil des Koaltitionsvertrags sein“. Und erinnert daran, dass die CDU im Vorfeld damit geworben habe, dass es mit ihr eine Verbesserung des Nachteilsausgleichs gebe. Sie rufe die CDU daher auf, „dem jetzt auch Taten folgen zu lassen“. Hier können Sie mehr dazu lesen.