Betrüger können abgekürzte Jahreszahl auf Dokumenten ausnutzen

Ein „Datumstrick“ kann ein Datum sein, aus dem einem jemand einen Strick dreht, oder auch ein Trick mit einem Datum. Aufs Jahr 2020 trifft beides zu, wie das Onlineportal „Chip365“ mit Verweis auf eine Warnung von US-Behörden berichtet: Wer unter Urkunden aller Art beim Datum nur z.B. „15.01.20“ statt „…2020“ schreibt, ermöglicht Betrügern, die abgekürzte Jahreszahl um zwei Ziffern ihrer Wahl zu ergänzen. So ließe sich z.B. der Beginn einer Ratenzahlung vordatieren (15.01.2019) oder ihr Ende nach hinten (15.01.2029).