Grundsteuer dürfte in Ost-Bezirken deutlich steigen

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit der Bundesrat am Freitag einen Beschluss zur Grundsteuerreform gefasst. Die sieht künftig eine Berechnung auf Basis des Ertragswertes der Immobilie vor. Für Berlin, wo bisher auf Basis unterschiedlich alter Einheitswerte (West: 1964, Ost: 1935) kalkuliert wurde, zeichnen sich deutliche Mehrbelastungen für die Ost-Bezirke ab, während es im Westen billiger werden dürfte. Das legt auch die Senatsantwort auf eine noch unveröffentlichte Anfrage von Mario Czaja (CDU) nahe: Demnach hat das Land nicht vor, eine eigene Berechnungsgrundlage anzuwenden – obwohl eine Öffnungsklausel das ermöglichen würde. Die CDU hat deshalb bereits per Bürgerversammlung in Mahlsdorf den Protest organisiert.