Rechtsstreit um Leiter der Ballettschule geht weiter

Die zwangsweise Freistellung des Leiters der Staatlichen Ballettschule hat am Montag das Arbeitsgericht beschäftigt. Eine gütliche Einigung war auch deshalb schwierig, dass der Schulleiter kein Lehrer, sondern Tanzwissenschaftler ist und ihm kein vergleichbarer Ersatzjob angeboten werden kann. Im September steht die nächste Runde auf juristischem Parkett an.