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Ende schon am 28. Februar: Berliner Senat ignoriert Schaltjahr – Winterabschiebestopp um einen Tag zu kurz
Im Winter finden in Berlin keine Abschiebungen statt, das hatte der Senat im vergangenen Jahr beschlossen. Doch in einer Amtsanweisung ist die Jahreszeit tatsächlich einen Tag kürzer. Von Lorenz Maroldt.
Foto: dpa/Michael Kappeler
Per Amtsanweisung möchte Staatssekretär Christian Hochgrebe die kalte Jahreszeit verkürzen: Der „Winterabschiebestopp“ gilt demnach „vom 22. Dezember 2023 bis zum 28. Februar 2024“ – der meteorologische Winter endet in diesem Jahr allerdings bekanntlich erst am 29.2. (Schaltjahr!). Ach egal – astronomisch frieren wir ohnehin wie immer bis zum 20. März weiter, wenn mit dem Äquinoktium (Tag und Nacht sind dann gleichlang) endlich der Frühling beginnt.